Schulamt

Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei öffentlichen Grund- und Mittelschulen den Staatlichen Schulämtern.

Im Rahmen der Maßnahmen zur Reform der Schulverwaltung, zur Qualitätssicherung und zur inneren Schulentwicklung werden die Aufgaben der Staatlichen Schulämter wie folgt umschrieben:

Aufgabenfelder

  • Organisation des Unterrichts und der Schulen
  • Personalmanagement und Personalförderung
  • Qualitätssicherung von Unterricht und Erziehung
  • Systemische Beratung, Kooperation und Vernetzung
  • Dienstrechtliche Aufgaben
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungsmanagement, Datenverwaltung und Statistik